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Die Denkmalstiftung bietet keine Kulturdenkmale zum Erwerb an. Vielmehr gibt es
bei den vier Regierungspräsidien Verzeichnisse
über die im jeweiligen Regierungsbezirk zum Verkauf angebotenen Baudenkmale.
Hierzu noch folgende Hinweise:
Der Erwerb und das Eigentum von Baudenkmalen können sich durchaus lohnen.
Hierfür sieht das geltende Steuerrecht Erleichterungen bei der Einkommenssteuer
in Form von erhöhten Absetzungen bei Baudenkmalen (jährlich 9 vom Hundert) sowie
die zeitliche Verteilung des Erhaltungsaufwandes gleichmäßig auf zwei bis fünf
Jahre vor.
Besondere steuerliche Vergünstigungen gibt es für das eigenbewohnte Baudenkmal.
Schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen
Wohnzwecken genutzt werden, sind ebenfalls steuerlich begünstigt. Für
Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen wird ein steuerlicher Abzug von
jährlich 9 vom Hundert gewährt.
Entsprechende Vergünstigungen gibt es bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer,
sowie auch durch den Erlass der Grundsteuer auf Antrag. Nähere Auskünfte
erhalten Interessierte bei ihrem Finanzamt oder ihrem Steuerberater.
Fachfragen, insbesondere nach der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes, beantwortet
das
Regierungspräsidium Stuttgart - Landesamt für Denkmalpflege, Berliner Str.
12, 73728 Esslingen.
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