Verkäufliche Kulturdenkmale

 

Die Denkmalstiftung bietet keine Kulturdenkmale zum Erwerb an. Vielmehr gibt es bei den vier Regierungspräsidien Verzeichnisse über die im jeweiligen Regierungsbezirk zum Verkauf angebotenen Baudenkmale.


Hierzu noch folgende Hinweise:

Der Erwerb und das Eigentum von Baudenkmalen können sich durchaus lohnen. Hierfür sieht das geltende Steuerrecht Erleichterungen bei der Einkommenssteuer in Form von erhöhten Absetzungen bei Baudenkmalen (jährlich 9 vom Hundert) sowie die zeitliche Verteilung des Erhaltungsaufwandes gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre vor.

Besondere steuerliche Vergünstigungen gibt es für das eigenbewohnte Baudenkmal.

Schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, sind ebenfalls steuerlich begünstigt. Für Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen wird ein steuerlicher Abzug von jährlich 9 vom Hundert gewährt.

Entsprechende Vergünstigungen gibt es bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, sowie auch durch den Erlass der Grundsteuer auf Antrag. Nähere Auskünfte erhalten Interessierte bei ihrem Finanzamt oder ihrem Steuerberater.

Fachfragen, insbesondere nach der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes, beantwortet das Regierungspräsidium Stuttgart - Landesamt für Denkmalpflege, Berliner Str. 12, 73728 Esslingen.