Förderung und Förderobjekte

 

Wie erfolgt eine Förderung durch die Denkmalstiftung?


Die Vergabe und Verwendung von Zuwendungen durch die Denkmalstiftung erfolgt nach den Förderrichtlinien der Stiftung vom 15.10.1985.

Für Förderanträge gibt es bei der Geschäftsstelle der Denkmalstiftung Antragsformulare. Eine Antragstellung setzt allerdings in der Regel voraus, dass sich die staatliche Denkmalpflege (Landesamt für Denkmalpflege oder eines der vier Regierungspräsidien, Referat 26/86 – Denkmalpflege) mit dem Kulturdenkmal bereits befasst hat, das Gegenstand des Förderantrags sein soll.

Die Denkmalstiftung wird durch die Landesdenkmalpflege bei allen Förderanträgen fachlich beraten. Nur wenn im Rahmen dieser Beratung die Förderwürdigkeit bejaht wird, kann die Stiftung dem Förderantrag näher treten. Es empfiehlt sich deshalb, bereits im Vorfeld einer Antragstellung mit der/dem jeweils zuständigen Gebietskonservator/in der staatlichen Denkmalpflege Kontakt aufzunehmen.
 

 

Förderobjekte

Die Denkmalstiftung hat seit ihrer Gründung im Jahr 1985, also in fast 25 Jahren Fördertätigkeit, insgesamt über 1.100 Maßnahmen mit rund 47 Mio. EUR gefördert. Davon befinden sich ca. 44% der Objekte in privatem Eigentum, ca. 26% der Objekte in Besitz oder Betreuung von Bürgerinitiativen oder Fördervereinen, ca. 19% der Objekte im Besitz von Kommunen und ca. 11% der Objekte im Besitz von Kirchen. Der Förderbericht, in dem alle geförderten Objekte des Vorjahres dargestellt werden, erscheint immer im 2. Halbjahr des Folgejahres.
 

 
Förderbericht 2008
Liste der Förderobjekte 1995 - 2004
Förderrichtlinien